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Cybersicherheit für Aufzüge

Gesetzliche Anforderungen & Schutzmaßnahmen

Als Betreiber von Aufzugsanlagen stehen Sie vor einer neuen Herausforderung: die Identifizierung und Bekämpfung von Cyberbedrohungen gemäß der neuen Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1115-1 "Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen"), die vom Gesetzgeber im März 2023 verabschiedet wurde.

Warum sind Aufzüge überhaupt von Cyberangriffen bedroht? Welche konkreten Anforderungen stellt die TRBS 1115-1 an Aufzugsbetreiber?

Cyberangriffe auf Aufzüge können schwerwiegende Folgen haben, von unerwarteten Stillständen bis hin zu potenziell lebensbedrohlichen Situationen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Aufzugsbetreiber proaktiv Maßnahmen ergreifen, um ihre Systeme vor solchen Bedrohungen zu schützen.

Die TRBS 1115-1 legt klare Anforderungen an Aufzugsbetreiber fest, einschließlich der Pflicht zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, der Implementierung von Schutzmaßnahmen und der Dokumentation aller Maßnahmen. Bei der nächsten wiederkehrenden Prüfung ist die Vorlage einer anlagenspezifischen Dokumentation ein Muss, um Mängel in der Prüfbescheinigung zu vermeiden.

Die Verantwortlichkeitsbereiche bzw. notwendige Maßnahmen um die Cybersicherheit sind noch nicht abschließend geklärt, doch bleiben wir von Hallasch Aufzüge ganz nah an den Entwicklungen, um unseren Kunden den optimalen Service zu gewährleisten. Unsere Experten unterstützen Sie von der Wartung bis zur Modernisierung, um sicherzustellen, dass Ihre Aufzugsanlagen den bestmöglichen Schutz erhalten.

Kontaktieren Sie uns am besten noch heute, um mehr über unsere attraktiven Wartungsverträge für Aufzuganlagen zu erfahren.

 

 

Cybersicherheit für Aufzüge

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