Notrufsysteme für Aufzüge – modern, sicher & gesetzeskonform
Garantiert rauf, garantiert runter, garantiert raus
Für den sicheren und regelkonformen Betrieb von Aufzügen sind unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die TRBS 3121 – Betrieb von Aufzugsanlagen relevant. Ein zuverlässig funktionierendes Notruf- und Zweiwege-Kommunikationssystem ist dabei ein wichtiger Bestandteil der Aufzugsicherheit. Für Eigentümer oder Verwalter von Gebäuden ist die Umsetzung der technischen und organisatorischen Anforderungen oft eine anspruchsvolle Aufgabe – wir unterstützen Sie beim Einbau und bei der Modernisierung Ihrer Aufzugsanlagen.
2G-Abschaltung: Warum viele Aufzugsnotrufe bald nicht mehr funktionieren
Warum Notrufsysteme jetzt umgerüstet werden müssen
Nach aktuellem Stand plant die Deutsche Telekom, ihr 2G-Netz voraussichtlich zum 30. Juni 2028 vollständig abzuschalten. Viele ältere Aufzugsnotrufsysteme nutzen noch 2G-Mobilfunktechnik. Betreiber sollten deshalb frühzeitig prüfen lassen, ob ihre Anlagen betroffen sind und welche technischen Anpassungen erforderlich werden.
Bereits heute können Einschränkungen auftreten, da Frequenzen schrittweise in modernere Netze überführt werden und somit für 2G nicht mehr verfügbar sind.
Alte Technik ersetzen – Sicherheit und Verfügbarkeit steigern
Digitale Notrufsysteme für eine sichere Zukunft Ihres Aufzugs
Durch die bevorstehende Netzabschaltung entsteht für Betreiber älterer Aufzugsanlagen konkreter Prüfbedarf. Entscheidend ist, dass das vorgeschriebene Zweiwege-Kommunikationssystem dauerhaft zuverlässig funktioniert und der zuständige Notdienst erreichbar bleibt. Betreiber sollten daher rechtzeitig klären, ob ihre vorhandene Kommunikationstechnik noch auf 2G basiert und ob Hardware-Anpassungen oder ein Austausch erforderlich sind.
Unser Tipp: Kontaktieren Sie uns am besten gleich und profitieren Sie sofort – wir übernehmen die professionelle Umrüstung Ihrer Aufzugsanlagen auf die neuen Mobilfunkstandards.
Die neuen Anforderungen für Notrufsysteme in Aufzügen
Was gesetzlich vorgeschrieben ist (BetrSichV & TRBS 3121)
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Für die entsprechenden Aufzugsanlagen muss im Fahrkorb ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem vorhanden sein, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann.
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Die Notrufweiterleitung und die Kommunikation mit dem Notdienst müssen zuverlässig funktionieren. Die TRBS 3121 konkretisiert dazu unter anderem Anforderungen an Übertragung, Erreichbarkeit und Personenbefreiung.
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Ist eine sicherheitsrelevante Notruf- oder Kommunikationseinrichtung nicht funktionsfähig, darf die Anlage nicht einfach regulär weiterbetrieben werden; sicherheitsrelevante Mängel müssen behoben bzw. die Anlage entsprechend gesichert oder außer Betrieb genommen werden.
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Für die Anlage ist ein Notfallplan bereitzuhalten beziehungsweise dem Notdienst zur Verfügung zu stellen. Dieser regelt unter anderem Zuständigkeiten und die Personenbefreiung.
Welche Systeme wegen der 2G-Abschaltung überprüft werden sollten
- Ältere Aufzugsnotrufsysteme können noch auf 2G-Mobilfunktechnik basieren.
- Die Deutsche Telekom plant die Abschaltung ihres 2G-Netzes zum 30. Juni 2028.
- Betreiber sollten deshalb frühzeitig prüfen lassen, ob ihre vorhandene Notruftechnik betroffen ist.
- Abhängig vom eingesetzten System können Hardware-Anpassungen oder ein Austausch einzelner Komponenten erforderlich sein.
- Entscheidend ist nicht eine gesetzliche „2G-Nachrüstfrist“, sondern dass das vorgeschriebene Notruf- und Kommunikationssystem auch nach der Netzumstellung zuverlässig funktioniert.
Notrufsystem im Aufzug sicher nachrüsten – wir unterstützen Sie dabei
Gerne prüfen wir gemeinsam, was für Ihre Aufzugsanlage notwendig ist. Unter 07223 / 94 73-0 erreichen Sie uns direkt – oder Sie senden uns eine kurze Nachricht.