Beratungstermin

Beratungstermin vereinbaren

Jetzt anrufen oder Kontaktformular abschicken und einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

 +49 (0) 7223 94 73-0

 Zum Kontaktformular

Garantiert rauf, garantiert runter, garantiert raus

Jetzt aufrüsten, absichern und bares Geld sparen

Für den sorgenfreien, rechtssicheren Betrieb von Aufzügen dürfen die gesetzliche BetrSichV sowie die Sicherheitsvorschriften nach EN 81-28 und TRBS 2181 zu keinem Zeitpunkt aus den Augen verloren werden. Für Hausbesitzer oder Hausverwaltungen ist das nicht immer eine leichte Aufgabe; für uns als Spezialisten schon. Deshalb unterstützen wir Sie gerne beim Einbau oder bei der Auf- bzw. Umrüstung Ihrer Aufzüge. Mit einer schnellen Entscheidung profitieren Sie bei uns zusätzlich: Denn zurzeit installieren wir Ihr Notrufsystem zum einmaligen Sonderpreis.

Modernes Notrufsystem für Aufzüge wird Pflicht

Neue Betriebssicherheitsverordnung seit 1. Juni 2015

Am 1. Juni 2015 trat die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft, die unter anderem einige verpflichtende Neuerungen für Betreiber von Aufzügen bis zum Jahr 2020 mit sich bringt: Künftig müssen die Notrufsysteme in Aufzügen eine direkte Kommunikation zwischen eingeschlossenen Personen und Notfall-Personal ermöglichen – ein akustisches Signal, wie z.B. eine Hupe alleine, reicht nicht mehr aus.

Was nun für Aufzugsbetreiber zu tun ist

Veraltete Technik runterfahren, Sicherheit hochfahren

Mit der neuen Verordnung stehen Betreiber von Aufzügen noch mehr in der Pflicht und können im Schadenfall für Verstöße verantwortlich und haftbar gemacht werden. Die maximale Sicherheit für Sie und für die Fahrgäste Ihrer Aufzüge lässt sich mit der zuverlässigen Umsetzung der neuen BetrSichV gewährleisten.

Einfach unser Angebot runterladen, ausfüllen, abschicken und sofort profitieren – wir kümmern uns um die fachgerechte Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung in Ihren Aufzügen.

Die neuen Anforderungen der Notrufsysteme in Aufzügen

Ein Überblick

  • Ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem muss aufgeschaltet werden
  • Bereits betriebene Aufzüge müssen nachgerüstet werden
  • Hupen oder Klingeln sind als einziges Notrufsystem nicht mehr zulässig
  • Ältere Notrufsysteme müssen den aktuellen Normen entsprechen und bei Bedarf aufgerüstet werden
  • Der Notruf muss ständig erreichbar sein
  • Jeder Aufzug benötigt einen regelmäßig aktualisierten Notfallplan