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Notrufsysteme für Aufzüge – modern, sicher & gesetzeskonform

Garantiert rauf, garantiert runter, garantiert raus

Für den sorgenfreien und rechtssicheren Betrieb von Aufzügen müssen die gesetzliche Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die technischen Regeln für Betriebssicherheit nach TRBS 3121 stets beachtet werden. Für Eigentümer oder Verwalter von Gebäuden ist das oft eine anspruchsvolle Aufgabe – für uns als Experten hingegen Routine. Deshalb helfen wir Ihnen gerne beim Einbau oder der Modernisierung Ihrer Aufzugsanlagen.

2G-Abschaltung: Warum viele Aufzugsnotrufe bald nicht mehr funktionieren

Warum Notrufsysteme jetzt umgerüstet werden müssen

Nach aktuellen Meldungen wird die Deutsche Telekom als erster Mobilfunkanbieter das 2G-Netz zum 30. Juni 2028 komplett abschalten. Bereits heute können Einschränkungen auftreten, da Frequenzen schrittweise in modernere Netze überführt werden und somit für 2G nicht mehr verfügbar sind. Schätzungen des VDMA-Fachverbands Aufzüge und Fahrtreppen gehen davon aus, dass rund 400.000 Aufzüge in Deutschland betroffen sind und bis zum Stichtag auf neue Netzstandards angepasst werden müssen.

Alte Technik ersetzen – Sicherheit und Verfügbarkeit steigern

Digitale Notrufsysteme für eine sichere Zukunft Ihres Aufzugs

Durch die bevorstehende Netzabschaltung kommen neue Aufgaben auf den Aufzugsbetreiber zu – um im Falle von Netzausfällen Störungen bis hin zu Aufzugsstilllegungen zu vermeiden. Die höchste Sicherheit für Sie und die Nutzer Ihrer Aufzüge erreichen Sie durch eine zeitgerechte Umsetzung der Anforderungen aus der TRBS 3121. Der VDMA rät dringend, frühzeitig mit Ihrem Servicepartner zu sprechen, um notwendige Anpassungen zu prüfen und einzuleiten, damit Ausfälle vermieden werden.

Unser Tipp: Kontaktieren Sie uns am besten gleich und profitieren Sie sofort – wir übernehmen die professionelle Umrüstung Ihrer Aufzugsanlagen auf die neuen Mobilfunkstandards.

Die neuen Anforderungen für Notrufsysteme in Aufzügen

Was gesetzlich vorgeschrieben ist (BetrSichV & TRBS 3121)

  • Ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem ist vorgeschrieben und muss auf moderne Mobilfunknetze umgestellt werden

  • Die Verbindung zur rund um die Uhr besetzten Serviceleitstelle muss jederzeit gewährleistet sein

  • Ein Aufzug ohne funktionierendes Notruftelefon darf nicht betrieben werden

  • Jeder Aufzug erfordert einen aktuellen Notfallplan, der regelmäßig überprüft wird

Welche Systeme umgerüstet werden müssen

  • Bestehende Aufzüge müssen bis 30. Juni 2028 nachgerüstet werden
  • Ältere 2G-basierte Systeme reichen nicht mehr aus und müssen angepasst oder ersetzt werden
  • Die Umstellung auf moderne Mobilfunknetze ist obligatorisch
  • Hardware-Anpassungen sind notwendig, um Ausfälle zu vermeiden

 

Notrufsystem im Aufzug sicher nachrüsten – wir unterstützen Sie dabei

Gerne prüfen wir gemeinsam, was für Ihre Aufzugsanlage notwendig ist. Unter 07223 / 94 73-0 erreichen Sie uns direkt – oder Sie senden uns eine kurze Nachricht.

Notrufsystem anfragen