Zählt der Einbau oder Anbau von Aufzügen als Modernisierung?
Die allgemeinen Vorteile entscheiden
Bei der Modernisierung in Hinblick auf Fahrstühle liegt der Gedanke nahe, dass ein alter Aufzug technisch auf den aktuellen Stand gebracht wird. Doch wie sieht es aus, wenn ein Aufzug komplett neu installiert oder an das Gebäude angebaut werden soll? Was unter Modernisierungsmaßnahmen fällt, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Entsprechend liegt eine Modernisierung unter anderem dann vor, wenn sich der Gebrauchswert einer Wohnung dauerhaft verbessert – der Neubau oder Anbau eines Aufzugs gehört in aller Regel dazu.
Die allgemeinen Vorteile des Aufzugs sind entscheidend
In einem Bungalow stellt der Einbau oder Anbau eines Fahrstuhls keine Verbesserung dar, das liegt schon in der Natur der Sache. Schließlich würde wohl niemand einen Aufzug anbringen wollen, nur um ein- oder zweimal auf das Dach zu fahren, um die Regenrinne zu reinigen. Anders sieht es in mehrstöckigen Gebäuden aus. Ab an einem dritten Geschoss zählt der Aufzug normalerweise als Verbesserung, indem er die Erreichbarkeit der Wohnung, den Transport von Kinderwägen oder Getränkekisten erleichtert wird. Hierbei entscheidet allerdings die grundsätzliche Schaffung eines Vorteils und nicht, ob aktuell tatsächlich ein Bedarf durch die Mieter besteht. Insbesondere bei Außenaufzügen ist darauf zu achten, dass der Fahrstuhl keine Verschlechterung der Wohnsituation nach sich zieht, beispielsweise durch Lärmbelästigung für Mieter an angrenzenden Wohnungen. Mieter der unteren Etage, die nicht vom Einbau oder Anbau eines Aufzugs profitieren, müssen die Bauarbeiten dafür dulden.
Unsere technische Kompetenz für die Wartung, Reparatur und Modernisierung von Aufzügen stellen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns am besten gleich.
© Hallasch Aufzüge
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