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Aufzug im Mietshaus: Wer kommt für welche Kosten auf?

Umlage von Fahrstuhlkosten auf Mieter

Ein Aufzug im Mietshaus macht den Auf- und Abstieg in höhere Stockwerke bequemer, sorgt aber auch immer wieder für Streitigkeiten, was die Kosten für Reparaturen und Wartung des Fahrstuhls betrifft. Welche Fahrstuhlkosten auf die Mieter umgelegt werden können, ist in § 2 Nr. 7 Betriebskosten-Verordnung (BetrKV) festgehalten.

Betriebskosten für Fahrstühle können Vermieter vollständig auf Mieter umlegen

Grundsätzlich können die Betriebskosten eines Aufzugs im vermieteten Ein- oder Mehrfamilienhaus auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Dazu zählen alle laufenden Kosten wie beispielsweise für Betriebsstrom, TÜV-Gebühren, Reinigung, Notdienstbereitschaft oder auch für die regelmäßige Wartung. Aber Achtung: Bei einem Vollwartungsvertrag dürfen Vermieter lediglich anteilige Betriebskosten geltend machen, Reparatur- und Instandsetzungskosten müssen zwingend herausgerechnet werden.

Anteilige Umlagen beim Vollwartungsvertrag und bei nachträglichem Einbau

Eine Umlegung von Reparatur, Ersatzteilen und Instandsetzung von Aufzügen ist nicht zulässig. In einem konkreten Fall der Umlage aller Kosten eines Vollwartungsvertrags auf die Mieter, entschied das Landgericht Duisburg, dass die darin enthaltenen, geschätzten Reparatur- und Instandhaltungskosten in Höhe von 40% - 50% an die Mieter zurückerstattet werden müssen. Der nachträgliche Einbau eines Fahrstuhls im Zuge einer Modernisierung kann wie die Betriebskosten ebenfalls anteilig auf alle Mieter – auch solche im Erdgeschoss – umgelegt werden. Die Höhe des Kostenanteils richtet sich nach der jeweiligen Etage.

Tipp vom Profi: Vermieter sind verpflichtet, die Sicherheit und Funktion ihrer betriebenen Aufzüge zu gewährleisten. Ist dies nicht der Fall, sind Mietminderungen zulässig. Darum lohnt sich ein Vollwartungsvertrag in jedem Fall.

Eine rechtliche Beratung für Aufzüge in Mietshäusern erhalten Vermieter und Mieter bei ihrem Rechtsberater bzw. bei einem Mieterverein. Um alle technischen Fragen kümmern wir uns für Sie – ein Anruf genügt.

 

Aufzug im Mietshaus: Wer kommt für welche Kosten auf?

© KatarzynaBialasiewicz - iStock

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