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Informationsveranstaltung 20. und 26. September 2017

Neue Normen und Vorschriften

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt den Betrieb von technischen Anlagen und sorgt dafür, sämtliche Gefährdungen möglichst gering zu halten. Der Bundesrat und Bundestag haben eine Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung beschlossen, die am 01.06.2015 in Kraft trat. Was bedeutet das für Sie als Aufzugbetreiber? Welche Pflichten ergeben sich aus den neuen Vorschriften? Bis wann müssen die Maßnahmen umgesetzt werden?

Außerdem gelten ab 01.09.2017 ausschließlich die neuen Aufzugsnormen DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50. Diese haben u.a. andere Anforderungen im Bereich Technik, Brandschutz und Prüfung, wodurch teilweise gravierende konstruktive und technische Unterschiede entstehen.

Hallasch Aufzüge e.K. hilft Ihnen dabei, garantiert auf der sicheren Seite zu sein. Deshalb haben wir häufig auftretende Fragen gesammelt. Für uns ist das ein Grund, Sie zu einer Informationsveranstaltung einzuladen, bei der ein ausgewiesener Fachmann vom TÜV Süd diese Fragen beantwortet, Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in der Verordnung gibt und Lösungswege aufzeigt, wie Sie Ihre Aufzugsanlagen zukunftssicher betreiben können.

An unseren Standorten:

  • Bühl, am 20.September 2017 ab 14.00 Uhr und
  • Sandhausen/Heidelberg, am 26.September 2017 ab 14.00 Uhr

stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Anschluss des Vortrages gerne für weitere Gespräche zur Verfügung. Detaillierte Informationen zum jeweiligen Veranstaltungsort erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.

Gegen den kleinen Hunger und Durst sind wir bestens gerüstet.

 

Bitte melden Sie sich jetzt hier an:

Anmeldung zur Veranstaltung am

20. September ab 14.00 Uhr in Bühl
26. September ab 14.00 Uhr in Sandhausen/Heidelberg
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