Beratungstermin

Beratungstermin vereinbaren

Jetzt anrufen oder Kontaktformular abschicken und einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

 +49 (0) 7223 94 73-0

 Zum Kontaktformular

Instandsetzung einer Aufzugsanlage – WEG lehnt ab, was nun?

Stilllegung gilt nicht als bauliche Veränderung

Ein Aufzug, der stillsteht, ist ein echter Stimmungskiller: Bewohner klagen, die Barrierefreiheit leidet, und die Spannungen in der WEG wachsen. Besonders knifflig wird es, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Instandsetzung ablehnt. Das Urteil vom LG Karlsruhe – Az.: 11 S 167/20 aus dem September 2023 gibt der WEG hier Rückenwind, was für Betreiber oder Verwalter die Lage erschwert. Doch keine Sorge: Es gibt kluge Strategien, um den Aufzug wieder in Schwung zu bringen und Sicherheit zu gewährleisten.

Urteil mit Signalwirkung: Die WEG hat das Sagen

Das Urteil legt nahe, dass eine WEG unter Umständen mit einfacher Mehrheit entscheiden kann, einen Aufzug stillzulegen, ohne dass dies als bauliche Veränderung gilt. Eine einheitliche Zustimmung aller Eigentümer ist nicht erforderlich. Für Sie als Verwalter oder Betreiber kann dies frustrierend sein, besonders wenn Mieter oder Bewohner den Aufzug dringend benötigen. Häufig führt dies zu Konflikten, da die Erwartungen an einen funktionierenden Aufzug hoch sind.

Praktische Lösungen: Sicherheit und Fortschritt sichern

Ein defekter Aufzug gefährdet die Sicherheit, mindert den Gebäudewert und beeinträchtigt die Zufriedenheit der Nutzer. Was können Sie tun? Transparente Kommunikation mit der WEG ist entscheidend: Klären Sie die Risiken und Kosten einer Stilllegung auf. Alternativ könnte eine Modernisierung die Lösung sein – oft ist sie kosteneffizient und überzeugt die WEG eher. Rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt oder Mediation kann helfen, festgefahrene Positionen aufzulösen. Sicherheit und Barrierefreiheit sollten stets Vorrang haben, um Haftungsrisiken und Konflikte zu vermeiden.

Die Sachlage ist geklärt und Sie suchen nach einem starken regionalen Partner für die Modernisierung oder Reparatur Ihrer Aufzuganlage? Dann kontaktieren Sie uns gleich für eine Erstberatung – wir sind sehr gerne für Sie da.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.

 

 

Instandsetzung einer Aufzugsanlage – WEG lehnt ab, was nun?

© Mellimage - Adobe Stock

Zurück