Stilllegung von Aufzügen ohne Notruf droht
Letzte Chance für die Nachrüstung bis 31.12.2020
Ab 1.1.2021 verlieren Aufzüge ohne Notrufsystem die Betriebserlaubnis und können rigoros stillgelegt werden, sofern sie in den Geltungsbereich der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 01.06.2015 fallen. Die Verordnung schreibt auch bereits bestehenden Fahrstühlen zwingend einen Aufzugnotruf vor. Achtung: Die Erreichbarkeit des Fahrstuhl-Notdienstes muss dauerhaft über ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem gewährleistet sein. Ein lokales Alarmsignal reicht dann nicht mehr aus.
Termin- und Lieferengpässe zum Jahresende erwartet
Die Aufzugbranche rechnet bis Jahresende – vor allem in der Vorweihnachtszeit – mit spürbaren Lieferverzögerungen von technischen Teilen für die Nachrüstung sowie allgemein mit Engpässen in der Terminvergabe durch den Aufzugservice. Gehen Sie daher kein Risiko ein und rufen Sie uns am besten gleich an, sollten Sie noch Nachrüstungen für Ihre Aufzüge benötigen.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns für die Nachrüstung eines Zwei-Wege-Notrufsystems in Ihren Aufzügen.
© zoff-photo - iStock
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