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Prüfung von Aufzügen: Anlagensicherheits-Report des TÜV

Reparatur, Wartung & Nachrüstung sichert zuverlässigen Betrieb

Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) kürzlich meldete, stellte der TÜV dieses Jahr gefährliche Mängel an rund 4.200 Aufzügen fest. Die Zahl geht aus dem Anlagensicherheits-Report des TÜV hervor und entspricht 0,7 % der rund 607.000 geprüften Fahrstühle in Deutschland, von denen etwa 3.000 (0,5 %) bis zur Behebung der Mängel stillgelegt wurden. 11,9 % der überprüften Aufzuganlagen wiesen sicherheitsrelevante Mängel auf, die vom Betreiber beseitigt und vom TÜV erneut nachgeprüft werden mussten.

Pflicht für den Zwei-Wege-Notruf ab 2021

Die Zahlen der Mängel an Aufzügen entsprechen in etwa denen der Vorjahre, doch rechnet der TÜV für das folgende Jahr 2021 mit einem deutlichen Anstieg. Grund dafür ist die neue Pflicht für das Zwei-Wege-Notrufsystem, das nach Schätzung des TÜV-Verbands in 15 % - 20 % aller Aufzüge in Deutschland noch immer fehlt bzw. nicht ordnungsgemäß installiert ist. Erfolgt nach Bemängelung durch den TÜV keine fachgerechte Nachrüstung eines Notruf-Systems bis zur Nachprüfung, werden die betroffenen Fahrstühle behördlich stillgelegt.   

Reparatur, Wartung & Nachrüstung von Aufzügen

Aufzugbetreiber mit einem Wartungsvertrag bei uns können sich bei der regelmäßigen Prüfung entspannt zurücklehnen. Denn so stellen wir einen ordnungsgemäßen, störungsfreien Betrieb Ihrer Aufzuganlagen sicher und können bei fälligen Reparaturen schnell reagieren. Damit gewährleisten Sie Ihren Fahrgästen die nötige Sicherheit und vermeiden ärgerliche Ausfallzeiten. Als Spezialisten für die Modernisierung von bestehenden Aufzuganalgen unterstützen wie Sie natürlich sehr gerne auch bei der Nachrüstung eines Zwei-Wege-Notrufs.

Hinweis: Akustische Signale wie Hupen oder Klingeln sind als alleiniges Notrufsystem ab 1.1.2021 nicht mehr zulässig.

Rufen Sie uns am besten gleich an – wir beraten Sie sehr gerne. 

 

Prüfung von Aufzügen: Anlagensicherheits-Report des TÜV

© AndreyPopov - iStock

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