Wie oft muss ein Aufzug gewartet werden?
Wartungsverträge mit optimaler Kosten-Pflichten-Balance
Der Betrieb eines Fahrstuhls bzw. einer Aufzuganlage ist mit diversen Vorschriften und gesetzlichen Anforderungen verbunden – eine davon betrifft die Instandhaltung. Doch wie oft muss ein Aufzug eigentlich gewartet werden? Eine einfache Antwort dazu gibt es nicht, denn um Funktionalität und Sicherheit zuverlässig zu gewährleisten, richten sich die Intervalle für die fachgerechte Überprüfung von Aufzügen nach unterschiedlichen Faktoren.
Wer bestimmt, wann ein Aufzug gewartet werden muss?
Bei einer Aufzuganlage handelt es sich um eine überwachungspflichtige Anlage gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Betreiber sind entsprechend für einen sicheren Zustand des Aufzugs verpflichtet und müssen diesen durch Instandhaltungsmaßnahmen »fachkundiger, beauftragter und unterwiesener Beschäftigter« aufrechterhalten. Insgesamt umfasst die Instandhaltung insbesondere die Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Aufzuganlage nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DIN EN 13015, TRBS 3121 und VDI 3810. Das Intervall für die Wartung berechnet sich anhand des Betriebs und der Besonderheiten des Aufzugs.
Wann muss ein Aufzug gewartet werden?
Während im Vergleich zu Fahrzeugen mit der Hauptuntersuchung im Prinzip alle zwei Jahre eine Wartung ansteht, gestaltet sich die Berechnung für Aufzuganlagen komplexer. Die Anzahl der Fahrten pro Monat spielen dabei eine wesentliche Rolle, ebenso wie die Wichtigkeit der Verfügbarkeit des betreffenden Fahrstuhls. Das heißt, bei Personenaufzügen, die täglich hunderte Fahrten leisten müssen, fällt das Wartungsintervall deutlich geringer aus, als bei Lastenfahrstühlen, die nur zwei-, dreimal im Jahr genutzt werden. Besondere Bedingungen, wie beispielsweise Witterungseinflüsse, Vandalismusgefahr, vermehrter Staub oder auch das Alter der Aufzuganlage spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, um das Wartungsintervall zu bestimmen. Darüber hinaus gelten zum Beispiel für Aufzüge in Krankenhäusern oder Pflegeheimen höhere Prioritäten als für den Fahrstuhl im Eigenheim. Anhand dieser und weiterer Kennzahlen berechnet Ihr Dienstleister für die Aufzugwartung das vorgeschriebene Intervall exakt, um dem Kosten-Pflichten-Verhältnis gerecht zu werden und die Aufzugsicherheit für alle Nutzer zu gewährleisten.
Wartungsverträge für Betreibersicherheit
Um als Aufzugbetreiber auf der sicheren Seite zu sein, führt an einem Wartungsvertrag mit einem erfahrenen Dienstleister kein Weg vorbei. Nur wenn anhand aktueller Normen und Vorschriften das Wartungsintervall berechnet und die Instandhaltung fachgerecht ausgeführt wurden, kommt der Betreiber seinen Verpflichtungen nach und schließt mögliche Risiken, wie beispielsweise Schadensersatzforderungen von Nutzern, bestmöglich aus. Unsere Experten für die Wartung von Aufzügen kümmern sich seit Jahren zuverlässig um Aufzugbetreiber in der gesamten Region um Bühl bzw. Sandhausen und stehen sehr gerne auch Ihnen mit Kompetenz und Know-how zur Seite.
Kontaktieren Sie uns am besten gleich für eine persönliche Beratung – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
© Hallasch Aufzüge
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